Aufenthalt im außereuropäischen Ausland

Aufenthalt im außereuropäischen Ausland und Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Ist man in der privaten Krankenversicherung im Krankheitsfall bei einer Reise ins außereuropäische Ausland abgesichert? Werden die Kosten übernommen? Grundsätzlich versteht sich eine Auslandsreise als ein Entfernen vom eigentlichen Wohnort. Eine solche Reise kann als Privatreise genauso aber als eine Geschäftsreise definiert sein. Reise muss dabei aber Reise bleiben, eine ständige Verlagerung des Wohnortes ins Ausland, ob europäisch oder global, hat in Bezug auf die Leistungen in der PKV andere Konsequenzen.

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Der Aufenthalt im außereuropäischen Ausland und die PKV

In der privaten Krankenversicherung sind in aller Regel Krankheitsfälle bei Auslandsreisen bereits inkludiert. Die Befristung des Aufenthaltes im Ausland ist dabei auf zumeist 42 Tage beschränkt. Das macht, gerade bei einem Aufenthalt der länger dauert, eine Auslandskrankenversicherung mehr als sinnvoll.

Diese zusätzliche Absicherung ist sowohl für privat Versicherte als für auch Kunden der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll. Die Zusatzversicherung garantiert den Transport in ein deutsches Krankenhaus im Krankheitsfall, während in der gesetzlichen Krankenversicherung auf das Urteil des behandelnden Arztes wert gelegt wird. Mithin, neben anderen Vorzügen, das durchaus sinnvolle Argument, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Gerade ein längerer Aufenthalt im außereuropäischen Ausland könnte Rücktransporte, stationäre oder ambulante Behandlung, Zahnbehandlungen notwendig machen, die von der Auslandsreiseversicherung ohne weiteres erstattet werden.

Umzug ins Ausland – dauerhafter Aufenthalt im außereuropäischen Ausland

Der Kunde einer Privatversicherung genießt in aller Regel im europäischen Ausland den vollen Schutz seiner Versicherung. Allgemein gilt der Schutz für einen Monat, das Ganze weltweit, kann bis zu drei Monate verlängert werden, wenn der Gesundheitszustand des Versicherten einen  Rücktransport nicht erlaubt.

Zieht der Versicherte in ein Land, welches EU-Mitglied ist, wird die Versicherung wie gehabt bestehen bleiben. Die Versicherung wird jedoch nur noch die Leistungen erbringen, die auch in der Bundesrepublik üblich wären. Zusätzliche Kosten können für Übersetzungen oder auch die Umrechnung einer Fremdwährung entstehen. Bei einem längerfristigen Aufenthalt in einem Land außerhalb der europäischen Grenzen wird der Versicherungsschutz komplett erlöschen.

Die meisten Versicherungen im privaten Bereich werden einen Antrag, den Versicherungsschutz auch im außereuropäischen Ausland weiterzuführen, jedoch befürworten. Tun sie das nicht, bleibt dem Versicherungsnehmer, will er die Versicherung später wieder in Anspruch nehmen, nichts anderes übrig, als eine Anfrage auf Anwartschaft zu formulieren und der Versicherung zu kommunizieren.

Wie erkennt man einen schlechten Tarif in der PKV in Bezug auf die Kostenübernahme im Krankheitsfall bei einem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland?

Eine Rückführung aus dem Ausland im Krankheitsfall sollte von jeder PKV unbedingt abgedeckt sein. Doch dieser wird längst nicht von jeder privaten Krankenkasse im Basistarif übernommen.

Es ist somit dringend geraten, sich die entsprechenden Passagen der Versicherungsbedingungen näher anzusehen. Es kann außerdem passieren, dass für Leistungen im Ausland ein Beitragszuschlag verlangt wird. Ein guter PKV Tarif deckt sowohl die Rückführung im Krankheitsfall ab und verlangt zudem keine Beitragszuschläge für im Ausland erbrachte Leistungen.