Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung in der PKV: was Sie wissen sollten

Beitragsrückerstattung in der PKV können mehrere Monatsbeiträge seinDie Beitragsrückerstattung ist, wie viele meinen, nicht nur ein Phänomen der privaten Versicherer. Hierbei erhält der Versicherte, wenn er ein Kalenderjahr lang keine ärztlichen Bemühungen in Anspruch genommen hat, bis zu drei Monatsbeiträge zurückerstattet. Die gesetzlichen Versicherer sind hier dem Beispiel der privaten Krankenkassen gefolgt. Es ist möglich, einen Tarif mit Beitragsrückerstattung auch in der gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Gerade die privaten Versicherer aber haben die Bonussysteme hoffähig gemacht.

Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Die Beitragsrückerstattung in der PKV kennt zwei Arten der Rückerstattung. Da ist die erfolgsabhängige Rückerstattung neben der erfolgsunabhängigen. Wichtig ist diese Unterscheidung für die Steuererklärung. Obwohl letztere Option nur von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Beitragsrückerstattungen müssen in der Steuererklärung mit den Beitragszahlungen aufgerechnet werden.

Es existiert auch das System des Leistungsfreiheitsrabattes, bei dem der Versicherte für die Länge des Zeitraumes belohnt wird, in dem er die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, beziehungsweise die Leistungen unter seinem Eigenanteil lagen oder es sich um eine Impfung oder Vorsorgeuntersuchung handelte.

Bonuszahlungen in der PKV

Viele privaten Krankenversicherungen werben lauthals mit enormen Bonuszahlungen. Oft ist auch von Prämien die Rede. Immer ist jedoch klar, dass das Finanzamt diese Boni und Prämien schlicht als Rückzahlung der Beiträge interpretieren wird, demzufolge die Beträge auch voll versteuert werden. Das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz soll die Versteuerung von Krankenkassenbeiträgen erleichtern.

In Ausnahmefällen, wenn sich aus dem Grund der Rückerstattung deutlich belegen lässt, dass keine Beitragsrückzahlung, sondern vielmehr eine geldwerte Belohnung für die Teilnahme an einer Aktion, die nichts mit dem herkömmlichen Leistungsportefeuille der Versicherung zu tun hat, vorlag, wird das Finanzamt nach entsprechendem Beleg die Rückzahlung anders versteuern.

Woran erkennt man einen sehr guten Tarif in Bezug auf eine Beitragsrückerstattung?

Ein sehr guter Tarif in der PKV in Bezug auf die Beitragsrückerstattung wird immer in ansteigender Form volle Monatsbeiträge zurückerstatten. So zum Beispiel im ersten Jahr, in dem eine Leistungsfreiheit vorlag, einen Monatsbeitrag, im zweiten Jahr zwei Monatsbeiträge bis hin zu z.B. drei Monatsbeiträge ab dem fünften Jahr. Negativ auffällig sind jedoch zum Beispiel Tarife, bei denen keine vollen Monatsbeiträge erstattet werden, sondern beispielsweise lediglich 60%. Zu berücksichtigen ist ferner, ob Vorsorgeuntersuchungen sich auf die zu erfüllende Leistungsfreiheit auswirken.

Beitragrückerstattungen sind keine Sonderkosten – FG Münster, 5 K 149/14 E

Hier steht der Name des zitierten Autors oder der Quelle

Finanzgericht Münster, 5 K 149/14 E - Beitragsrückerstattung und SonderkostenFinanzgericht Münster, 5 K 149/14 E

Datum: 17.11.2014
Gericht: Finanzgericht Münster
Spruchkörper: 5. Senat
Entscheidungsart: Gerichtsbescheid
Aktenzeichen: 5 K 149/14 E
 Sachgebiet: Finanz- und Abgaberecht

Tenor: Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2014/5_K_149_14_E_Gerichtsbescheid_20141117.html