Hilfsmittelkatalog

Hilfsmittelkatalog: was ist unter dem Begriff zu verstehen und was ist bei der PKV Tarifwahl diesbezüglich zu beachten?

Hilfsmittelkatalog in der PKV - Richtig prüfen ist ein Muss!Der Hilfsmittelkatalog ist ein sehr wichtiges Leistugskriterium in einem PKV-Tarif. Als Hilfsmittel werden in der Gesundheitsfürsorge all die Mittel bezeichnet, die der Gesundung des Patienten ganz genauso wie seiner Lebensqualität zuträglich sind. Nun sollte man meinen, dass nahezu jedes Hilfsmittel dieser Beschreibung entsprechen müsste. Weit gefehlt. Die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien bestimmen in genauen Vorschriften den Zweck der Hilfsmittel, ob das Mittel eines ist, für das Kostenersatz geleistet wird.

Hierzu existiert eine exakte Liste. Findet sich das Heil- oder Hilfsmittel, obwohl es einen praktischen Nutzen hat, äußerst hilfreich ist, nicht aufgelistet, wird die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Selbstverständlich werden auch von gesetzlichen Krankenkassen alle notwendigen Hilfsmittel im Falle einer Erkrankung oder Behinderung zur Verfügung gestellt.

Ihre Auswahl und Ausstattung ist jedoch stark reglementiert. Weist ein Hilfsmittel Eigenschaften auf, die als nicht zur Grundausstattung gehörend erkannt werden, etwa bei einem etwas luxuriöser ausgestatteten Modell eines Rollstuhles, können die Mehrkosten den Angehörigen zufallen.

Zusammengefasst sind alle Positionen in einem Hilfsmittelkatalog, der auch offen sein kann, also ohne eine Auflistung.

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Was sind Hilfsmittel konkret?

Zumeist wird von Heil- und Hilfsmitteln gesprochen, die beiden Begriffe sind jedoch unterschiedlich definiert. Während man unter Heilmittel nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss die von Vertragsärzten ausgeübten Dienstleistungen in medizinischer Hinsicht meint, sind Hilfsmittel, obwohl eng damit verknüpft, Gegenstände, die einen positiven Effekt auf die Heilbehandlung haben.

Es geht also konkret beispielsweise um Hörgeräte oder Brillen, Rollstühle, Prothesen, Inkontinenzartikel, auch andere Hilfsmittel wie Spritzen oder Inhalationsapparate. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen großen, kleinen und lebenserhaltenden Hilfsmitteln. Letzteres können beispielsweise ein Heimdialysegerät oder ein Beatmungsgerät sein.

Wie werden Hilfsmittel in der PKV abgerechnet?

Ganz anders sieht es bei den privaten Versicherern aus, wenn es um die Erstattung von Kosten von Hilfsmitteln geht. Natürlich gibt sich die Erstattung spezieller Hilfsmittel, wie sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, von dem Tarif abhängig, den der Versicherte abgeschlossen hat.

Je umfangreicher der entsprechende Tarif gewählt wurde, desto höher werden auch die Erstattungen sein, die nach dem Kostenübernahmevereinbarungen auf das Konto des Privatversicherungskunden zurückfließen.

Was sollte man bei Vertragsabschluss beachten?

Gerade wenn, beziehungsweise weil eine Krankenversicherung zumeist als langfristiger Schutz bis ins Alter hinein angelegt ist, tut man gut daran, sich beispielsweise spezielle Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen, also ungewöhnlich kostspielige Hilfsmittel, aus dem Hilfsmittelkatalog der jeweiligen Versicherung herauszupicken und sollte sie ganz spezifisch und personalisiert in die Versicherungsbedingungen mit aufnehmen lassen. Oft werden die Tarife auch einen sogenannten „offenen Katalog für Hilsmittel“ anbieten, der die Prämie wohl erhöht, aber eine gute entsprechende Absicherung für das Alter bedeutet.

 Hilfsmittel in VersicherungsbedingungenGerade in Bezug auf Hilfsmittel sind die Versicherungsbedingungen der einzelnen Privatversicherer ausgesprochen detailliert ausgeführt. Man sollte hier ausführlich die Vertragsbedingungen studieren und zur Kenntnis nehmen, welcher Prozentsatz bei welchem Hilfsmittel übernommen wird. Ein offener Hilfsmittelkatalog vermeidet viele Rückfragen.