Material- und Laborkosten

Material- und Laborkosten und was Sie diesbezüglich bei der PKV Tarifwahl beachten sollten

Material- und Laborkosten im BedingungswerkDie sogenannten Laborleistungen fallen an, wenn eine exakte Diagnose über den Gesundheitszustand des Patienten oder das Fortschreiten einer Beschwerde, seine Linderung oder Heilung benötigt werden. Laborleistungen an sich umfassen unter anderem zytologische, zytogenetische und histologische Diagnosen, die in darauf spezialisierten Laboratorien umgesetzt werden.

Da die Laboruntersuchungen zum allgemeinen diagnostischen Ablauf in einer Heilbehandlung, wie sie vom Arzt durchgeführt wird, gehören, werden die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten übernehmen. Etwas anders kann es sich bei den privaten Krankenkassen verhalten.

Tippgeberprovision comVERSOTippgeber
Registrierung

Die Material- und Laborkosten in der PKV

Viele private Versicherer verweisen bei den Erstattungsvorschriften in ihren Versicherungsbedingungen auf den jeweiligen entsprechenden Leistungskatalog der Versicherung, den man sich deswegen gut ansehen sollte.

Natürlich gibt es auch hier die unterschiedlichsten Leistungsspektren, die abhängig sind von der Gesellschaft, bei der man sich versichert hat, als auch von dem Tarif, der gewählt worden ist. In aller Regel wird jedoch jeder Versicherer die wohl nahezu immer medizinisch notwendigen Untersuchungen bezahlen.

Dementsprechend ist auch der jeweilige Leistungskatalog der Versicherer ausgerichtet, die sich zudem auch an den gesetzlichen Kassen und deren Leistungen orientieren. Eine missverständliche Formulierung in den Bedingungen ist jedoch sicherlich der Verweis auf einen internen Leistungskatalog, der weiteres Nachschlagen notwendig macht. Wie immer sagt auch hier viel wenig. Die Versicherer, die eine wirklich gute Versorgung ihrer Kunden gewährleisten, machen nicht viel Worte und belassen es bei dem Satz „erstattet wird gemäß der tariflichen Leistungsätze…“

Laborkosten beim Zahnarzt – Streitapfel der PKV

Nach etlichen Gerichtsverfahren hat es sich noch immer nicht herumgesprochen, dass die Kosten, die der Zahnarzt für Laboruntersuchungen nach dem Paragraphen 9  GOZ angibt, auch von der privaten Krankenversicherung zu ersetzen sind. Die privaten Versicherer stellen eigene Sachkostenlisten auf, verstecken sich hinter dem Begriff „üblich“, Mittelwerte, Durchschnittswerte, Qualitätsstandards und bleiben oftmals verschwommen. Eine Menge von Versicherungen hat Sachkostenlisten erstellt, die Bestandteil des Vertragswerkes sind.

Die Versicherer schützen sich vor zu hohen Kosten auch beispielsweise durch die Behauptung, es gäbe nur einen Qualitätsstandard, es gäbe also mithin keinen Unterschied zwischen privat- und gesetzlich Versicherten. Dem gegenüber steht, dass eine solche Behandlung lediglich einen gewissen Mindestanspruch festlegt, währenddessen Qualitätsverbesserungen durchaus dem Gesundheitsstatus des Versicherten entgegenkämen, also auch als medizinisch notwendig eingestuft werden könnten.

So erkennen Sie einen sehr guten PKV Tarif in Bezug auf die Erstattung von Material-und Laborkosten

Material- und Laborkosten in der PKVUm es zusammenfassend festzustellen: einen sehr guten PKV Tarif in Bezug auf die Übernahme von Material- und Laborkosten erkennen Sie daran, dass keine Einschränkungen gemacht werden.

Ein sehr guter Tarif wird somit kurz und knapp in etwa wie folgt lauten: „Erstattet werden gemäß der tariflichen Leistungssätze die Aufwendungen für Material- und Laborkosten.“