Selbstbehalt

Die Selbstbeteiligung bei PKV-Tarifen

Selbstbehalt in der PKV: worauf sollte man bei der Tarifwahl achten?

Nahezu jede Krankenversicherung kennt den Selbstbehalt. Damit ist gemeint, dass ein gewisser Anteil an Kosten, die durch eine medizinische Behandlung entstehen, vom Patienten selber getragen werden. Ziel ist es, auf diese Art und Weise die Versicherungsträger zu entlasten. Was nun genau von den Krankenkassen in diesem Zusammenhang veranschlagt wird, ist abhängig von den Versicherungsbedingungen.

Der Selbstbehalt wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich hoch sein, er bewegt sich von etwa 200 Euro jährlich aufwärts bis über 1000 Euro in den Standardtarifen. Natürlich besteht in der privaten Versicherung die Möglichkeit, einen höheren Tarif zu wählen, in dem sämtliche Zuzahlungen wegfallen. Also auch die Selbstbeteiligung.

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Selbstbehalt und Selbstbeteiligung in der PKV

Selbstbehalt – pro uns contra

Der Selbstbehalt ist in den Basistarifen der Krankenkassen Standard. Auch die Selbstbeteiligung kann als Zuzahlung verstanden werden, die gesetzlich Versicherte grundsätzlich leisten müssen. Die privaten Versicherer entlasten den Patienten in Zusatzversicherungen oder auch in höheren Tarifen, also höherer Beitragszahlung oder alternativ auch eine höhere Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung reduziert sich ganz allgemein auf Therapeutika wie Kuren oder Krankenhausaufenthalte aber auch Medikamente, Krankenscheingebühren und Arztleistungen können verrechnet werden.

Eine Zusatzversicherung beziehungsweise die Wahl einer Versicherung, deren Versicherungsbedingungen bezüglich dieser Problematik positiv formuliert sind, erscheint sinnvoll. Im Bereich der Zahnmedizin ist hier auf die sogenannte Zahnstaffel hinzuweisen, die, ähnlich wie der Selbstbehalt, teure Behandlungen in den ersten Jahren der Mitgliedschaft nahezu unmöglich macht, ohne selbst erhebliche Investitionen zu leisten.

Wann sollte man hellhörig werden, beim Stichwort Selbstbehalt in der PKV?

In den letzten Monaten, Jahren ist die Zahl der Billigangebote bei den privaten Versicherern ständig gewachsen. Gerade wenn solch scheinbar preiswerten Beiträge auf dem Tisch sind, ist bei den Bedingungen, von Selbstbehalt über Selbstbeteiligung hin zu den Wartezeiten innerhalb einer Zahnstaffel oder auch innerhalb des Tarifs, meist Negatives für den Versicherten verborgen.

Ein Wechsel in einen höheren Tarif, gerade in den ersten Jahren, muss überlegt sein. Auch Optionen mit hohen Beitragsrückerstattungen und Bonusprogrammen bieten Möglichkeiten den Nettobeitrag zu reduzieren. Kommt der Versicherte in das Alter, wo der Umfang der Versicherung beziehungsweise des Tarifs jedoch relevant wird, ist es für einen Umstieg oft zu spät. Letztlich ist auch zu beachten, dass der Kunde in seinen fortgeschrittenen Lebensjahren in aller Regel weniger an Finanzen zur Verfügung hat, die Beiträge zur Krankenkasse aber jedes Jahr steigen. Entweder also ist das Billigangebot eine Mogelpackung oder aber die Leistungen liegen weit unterhalb derer der gesetzlichen Krankenkasse, so dass die Versicherung nahezu wertlos wird.

Bei der Wahl des Tarifs muss auch die Gesellschaft und deren Rating mit berücksichtigt werden, denn es gibt gute und preiswerte aber auch schlechte und teure Tarife.

Selbstbehalt: was spricht für einen sehr guten Tarif?

PKV Rechner für den besten Vergleich

Ein sehr guter PKV wird stets einen geringen Selbstbehalt festlegen, der für  ambulante, stationäre und dentale Heilbehandlung gilt und bei ca. 300 Euro liegt. Tarife mit einem Selbstbehalt von 1000 Euro sind sicherlich als für den Versicherten als weniger positiv einzustufen.

Auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Basistarti, d.h. die Regelungen, die alle Anbieter erfüllen müssen, ist ein Selbstbehalt als Belastungsgrenze vorgesehen, die abhängig vom Einkommen ist.

„Weist der Versicherungsnehmer nach, dass die Summe der Abzüge die für ihn geltende Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V übersteigt, leistet der Versicherer entsprechende Nachzahlungen.“