Stationäre Kuren

Die PKV und stationäre KurenStationäre Kuren – ob Kur oder Rehabilitationsmaßnahme, der Begriff stammt aus dem lateinischen, er ist abgeleitet von cura, der Pflege, Fürsorge, Behandlung, dem Heilverfahren. Die Kur dient der Stärkung einer vielleicht durch Krankheit geschwächten Gesundheit, der Erholung nach einer Krankheitsphase. Bei einer Kur erweisen sich die lokalen Gegebenheiten des Kurortes als besonders wichtig.

So gibt es die jeweiligen Heilmittel wie Heilquellen, das Meerwasser oder auch schlicht das Klima, die gute Luft. Die rechtliche Basis für Rehabilitationsmaßnahmen findet sich beschrieben in dem Sozialgesetzbuch IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. Mit dem Jahr 2001 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse im Übrigen lediglich noch Festigungskuren und Nachkuren gemäß dem Paragraphen 31 1 Satz 2 SGB VI. Stattdessen gibt es, mit einer anderen Gewichtung, sogenannte Rehabilitationsmaßnahmen. Weiter existieren Mutter/Vater/Kind-Maßnahmen nach dem Paragraphen 24 Absatz 1 SGB V. Diese Kuren dienen der Wiederherstellung von Arbeitskraft, weswegen die gesetzliche Rentenversicherung als Kostenträger auftreten wird. Eine spezielle Ausprägung der Rehabilitation im medizinischen Sinne stellt die AHB, die Anschlussbehandlung dar. In aller Regel geht einer Anschlussbehandlung eine Operation voraus.

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Die PKV und stationäre Kuren

Wie bei allen längerfristigen Heilbehandlungen, die im Sinne der privaten Versicherer nur Geld kosten und deren Erfolg ungewiss ist, werden Kuraufenthalte von privaten Krankenkassen eher stiefmütterlich behandelt. Die Erklärung ist, dass andere Kostenträger für die Rehabilitation beziehungsweise notwendige Kuraufenthalte eintreten. Als da wären die Unfallversicherungen, die Deutsche Rentenversicherung  sowie die Berufsgenossenschaften.

Erst wenn von diesen Seiten keine Zahlung zu erwarten ist, wird die Privatversicherung, immer unter der Voraussetzung der Versicherte hat auch einen entsprechenden Tarif gewählt oder aber eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen, Kosten erstatten.

Stationäre Kuren und Kostenträger

Besteht beispielsweise eine gesetzliche Rentenversicherung, egal ob der Betroffene freiwillig oder gesetzlich versichert ist, wird die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger auftreten. Nach Arbeitsunfällen sind es die Berufsgenossenschaften. Bevor also irgendwelche Kosten von der privaten Versicherung übernommen werden, wird diese immer äußerst akribisch prüfen, ob denn nicht ein Sozialdienstleiter in der Pflicht ist. Immer ist es wichtig, sich genau über die vertraglichen Bedingungen zu Kuraufenthalten zu informieren.

Manche Versicherung schließt eine Beteiligung an stationären Kuren komplett aus, andere bezahlen nur Teile der anfallenden Kosten. Oft ist es im Versicherungsverhältnis geraten, einen entsprechenden Tarif zu wählen beziehungsweise eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Wie ein guter Tarif in Bezug auf stationäre Kuren in der PKV zu erkennen ist

Wie bereits angesprochen, verweigern sehr viele privaten Krankenversicherungen eine Erstattung von stationären Kuren komplett. Möchte man in diesem Bereich abgesichert sein, sollte man sich genauestens informieren. Ein sehr guter PKV Tarif in Bezug auf stationäre Kuren wird eine Kostenübernahme von bis zu 100% bieten.  Die Liste der Maßnahmen, die erstattet werden, sollte ausführlich sein (wie. Z.B. Übernahme von Massagen, Verbandsmittel, Kurtaxe etc.).

Im besten Fall erhält der Versicherte zusätzlich noch ein sogenanntes Genesungsgeld wie zum Beispiel 200 Euro pro Tag für maximal 4 Wochen. Dies ist gerade für Selbständige, die während einer Kur im Regelfall einen Verdienstausfall haben, als ausgesprochen positiv zu bewerten.

Viele PKV-Versicherer bieten Zusatztarife für sehr wenig Geld, die dann die Kosten für eine Kur oder durch ein Kurtagegeld absichern.