Wartezeiten

Wartezeiten und was Sie bei der PKV Tarifwahl beachten sollten

Wartezeiten ein Kriterium bei der TarifanalyseWartezeiten – ein kleiner Fallstrick, der in den privaten Versicherungen zu finden ist. Ganz egal ob herkömmliche, private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Zahnzusatzversicherung, es existieren in nahezu allen Versicherungen Wartezeiten, die der Versicherte einzuhalten hat, bevor er in Genuss des vollen Versicherungsschutzes gelangt.

Die Wartezeiten sind von Tarif und Versicherungsunternehmen abhängig, eine Wartezeit von bis zu einem Jahr ist keine Seltenheit. Das Argument der Versicherungen ist, sie wollten sich Klarheit über das Verhalten des Kunden verschaffen. Wartezeiten sind also ein durchaus wichtiges Kriterium beim Abschluss einer neuen Versicherung.

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Wartezeiten in der PKV

Normalerweise entfallen Wartezeiten, wenn vorher eine mindestenz zweijährige Versicherungszeit in einer anderen deutschen PKV oder GKV vorliegt!

Wartezeiten werden immer dann relevant sein, wenn die Versicherung gewechselt wird bzw. neu abgeschlossen wird. Um hier einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ist es geraten, die neue Versicherung bereits abzuschließen, den Abschluss schriftlich bestätigt zu wissen, noch bevor man daran geht, die alte Versicherung zu kündigen. Das könnte die Wartefristen verkürzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein sogenanntes „Wartezeitenattest“. Hier bescheinigt der behandelnde Arzt nach einer intensiven Untersuchung des Gesundheitszustandes des Patienten dessen Gesundheit. Damit wird in aller Regel eine Wartezeit entfallen. Es wird keinen Wartezeitenerlass geben, ist die vorangegangene Versicherung bereits länger als den Zeitraum von 8 Wochen erloschen.

Dies wird der Fall sein, wenn sich der Versicherte über längere Zeit im Ausland aufgehalten hat und vor Ort eine Versicherung abgeschlossen hatte. Nicht immer wird die deutsche Versicherung bei außereuropäischen Versicherungen die Versicherungszeiten anerkennen. So ist es möglich, dass ein Übergang ohne Lücken nicht gewährleistet werden kann.

Der Wartezeitenerlass ist nicht durchführbar. Im Übrigen wird die Leistung einer Versicherung immer auch bei einem Unfall einsetzen, die Wartezeitenregelung hier also wegfallen. Auch im Rahmen einer Eheschließung ist ein Wegfall der Wartezeiten möglich, wer ein neugeborenes Kind innerhalb zweier Monate nach der Geburt  anmeldet, benötigt keine Gesundheitsprüfung für das Kind, die Wartezeit entfällt. Im Übrigen wird die Wartezeit ebenfalls entfallen, wenn ein gesetzlich Versicherter von dieser Position aus in eine private Vollversicherung wechselt. Ansonsten ist die Wartezeitenregelung ein sehr wichtiger Bestandteil jedes privaten Versicherungsvertrages, wer sich hier nicht ausreichend informiert, sozusagen auch die versteckten Formulierungen, das Kleingedruckte findet, wird unter Umständen ein unangenehmes Erwachen erleben, wenn er die Leistungen seiner privaten Krankenkasse, wie in den Bedingungen versprochen, in Anspruch nehmen möchte.

Wie sieht ein sehr guter Tarif bezüglich der Wartezeiten aus?

Wartezeiten in der PKVEin sehr guter Tarif in der PKV in Bezug auf die Wartezeit wird wie bei allen anderen Aspekten, die Tarifbedingungen betreffend, kurz und bündig gehalten sein. So könnte die Formulierung in den Tarifbedingungen zum Beispiel wie folgt lauten: „Der Versicherer verzichtet auf die allgemeine und besondere Wartezeit.“