Entziehungsmaßnahmen

Entziehungsmaßnahmen in der PKV – worauf ist bei der Tarifwahl zu achten?

Entziehungsmaßnahmen verstehen sich als der Versuch, eine Person von einer Sucht zu distanzieren. Eine Sucht ist dann gegeben, wenn ein Mensch von einem oder auch von mehreren Suchtmitteln abhängig ist, im psychischen wie im physischen Sinne. Die Abhängigkeit wird dadurch bildhaft, dass der Betroffene es nicht für möglich hält, ohne die entsprechenden Suchtmittel überleben zu können.

Die Form der Sucht findet unterschiedlichste Ausdrucksweisen. So gibt es neben Alkohol und Drogensucht, wozu auch der Nikotinmissbrauch gehört, noch eine ganze Vielzahl von Süchten und  Suchtverhalten, von Bulimie über die Spielsucht hin zur Internetsucht. Es existieren Suchtformen, die ein Entzugsverhalten mit starken körperlichen Symptomen nach sich ziehen, so zum Beispiel bei Alkohol und Heroin. Andere Formen der Sucht haben seelische Ursachen, ihre Behandlung ist oft langwieriger und schwieriger als die ganz klarer Suchterkrankungen.

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Entziehungsmaßnahmen in der PKV

PKV EntziehungsmaßnahmenSucht – ein rotes Tuch für jede Versicherungsgesellschaft. Bis zum Jahre 1975 und dem Text des MB/KK 1976 schlossen alle privaten Versicherer Krankheiten, die mit einem Suchtverhalten zu tun hatten, zur Gänze aus ihrem Versicherungsschutz aus. Erst mit einer Änderung dieser Vorschrift, die privaten Kassen wurden sozusagen gezwungen beispielsweise Alkoholismus als Krankheit anzuerkennen, ist es dem Bürger zumindest möglich, in den privaten Versicherungen die Aufwendungen zurückzufordern, die durch einen dringend notwendigen Krankenhausaufenthalt, der sich durch die Krankheit ergab, abzurechnen. Für langfristige Therapien aber, die bewerkstelligen sollen, dass der Kranke die suchthafte Bindung an die jeweilige Droge verliert, zahlen die privaten Versicherer weiterhin nicht.

Was sollte einen hellhörig werden lassen bei Entziehungsmaßnahmen im Rahmen der PKV?

Die Frage ist einfach zu beantworten: Alles. Eine private Krankenversicherung wird sich meist sträuben, einen Süchtigen in irgendeiner Form zu unterstützen, hier existiert oft noch die bekannte Suchtklausel. Natürlich gibt es auch private Versicherer, die sich kulanter zeigen. Möchte man in den Leistungen der PKV auch gut im Bereich der Entziehungskuren versorgt sein, dann sollte man darauf achten, dass der Versicherer zumindest einen Großteil der Kosten übernimmt wie z.B.: 80%.

Ein Indiz für einen guten Tarif ist zudem, dass die Anzahl der Entziehungskuren, die in Anspruch genommen werden können, relativ hoch angesetzt ist, wie z.B. die ersten 3 Entziehungsmaßnahmen, und zudem keine Einschränkung gemacht werden, für welche Süchte ein Entzug erstattungsfähig ist. Bei manchen privaten Versicherern ist beispielsweise eine Behandlung von Nikotinsucht, Spielsucht oder auch Internetsucht komplett ausgeschlossen.