Private Krankenversicherung bei Wegzug ins Ausland

Dauerhafter Wegzug ins Ausland und die Leistungen in der PKV

Private Krankenversicherung bei Wegzug ins AuslandWer einen dauerhaften Wegzug ins Ausland plant, wird sich ganz selbstverständlich um seine Krankenversicherung kümmern. Dass die deutsche, gesetzliche Versicherung hier nicht mehr einspringt, das liegt auf der Hand. Schon wenn innerhalb der Bundesrepublik der Wohnort gewechselt wird, wenn sich Personenstand oder auch Gesundheitszustand ändern, hat der Versicherte die vertragliche Pflicht, dies der Versicherung zu kommunizieren.

Steht der dauerhafte Wegzug ins Ausland an, ist es also angeraten, sich nach einer entsprechenden Versicherung umzusehen. Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis, dann wird in aller Regel über den Arbeitgeber eine Versicherung avisiert werden. Ansonsten ist es natürlich möglich, in entsprechende Tarife zu wechseln, eine andere Versicherungsgesellschaft zu wählen, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Zu beachten sind hier alle mal die Wartefristen der Versicherungen, auch die Zahnstaffel soll hier nicht unerwähnt bleiben. In aller Regel gewähren private Versicherer einen Versicherungsschutz auch im Ausland, wenn der Aufenthalt nicht länger als 3 bis 6 Monate dauert. Auch viele Auslandskrankenversicherungen, die speziell auf Urlaubsreisen zugeschnitten sind, haben diese Zeitbegrenzung nach oben.

Toptarife bieten auch wesentlich längere oder sogar dauerhafte Übernahmen der Kosten im Ausland. Beispiele von Gesellschaften die solche Leistungen im PKV-Vollversicherungstarif anbieten sind z.B. die Toptarife der Barmenia, HanseMerkur und die Inter.

Diese Broschüre zeigt den Gestaltungsspielraum.

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Dauerhafter Wegzug ins Ausland und die GKV

Obwohl die gesetzliche Krankenkasse im europäischen Raum Kosten übernimmt, sind diese teilweise beschnitten. Der Versicherte muss unter Umständen in Vorkasse gehen. Die europäische Gesundheitskarte ist in vielen Ländern auch der EU ganz einfach noch nicht bekannt. Eine adäquate Lösung ist allemal eine Auslandsreiseversicherung bzw. eine private Krankenversicherung, die, das ist Voraussetzung, auch die entsprechenden Optionen bietet.

Mit einer solchen Versicherung jedoch sichert man sich eine medizinische Behandlung, die über den lokalen Standards liegt, ein Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus ist bei einer guten Tarifwahl ebenfalls möglich. Wer sich beispielsweise als gesetzlich Versicherter nach Hause fliegen lassen möchte, benötigt dazu eine Erklärung des behandelnden Arztes über die medizinische Notwendigkeit des Transports.

Doch auch in der PKV gibt es deutliche Unterschiede in den Leistungen. Es gilt also immer, die entsprechenden Passagen der Versicherungsbedingungen gut zu studieren, auf eventuell versteckte Hinweise zu Listen und Leistungskatalogen, Gebührenordnungen zu durchsuchen.

Woran erkennt man einen guten PKV Tarif bezüglich eines dauerhaften Wegzugs in das Ausland

Ein Augenmerk muss bei der Tarifwahl sicherlich darauf gelegt werden, wie die Leistungen des Versicherers im europäischen Ausland bzw. im außereuropäischen Ausland gestaltet sind. Hier gibt es deutliche Unterschiede. Ein sehr guter Tarif wird bei einem Wegzug ins europäische Ausland die gleichen Leistungen bieten als hätte man seinen Wohnsitz in Deutschland.

Manche Versicherer machen jedoch Einschränkungen mit Formulierungen wie „Das Versicherungsverhältnis setzt sich mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.“ Auch Beitragszuschläge sind nicht unüblich. Bei einem sehr guten Tarif entfallen etwaige Beitragszuschläge und auch ansonsten finden sich in den Vertragsbedingungen entweder keine oder nur geringe Auflagen bzw. Einschränkungen.