Sehhilfen

Sehhilfen: was ist bei der PKV Tarifwahl zu beachten?

Sehhilfe im PKV-Tarif oder als private ZuzahlungDie Sehhilfe definiert sich als ein optisches Gerät zur Minderung bestehender Sehschäden zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Eine Sehhilfe kann genauso eine herkömmliche Brille wie ein Paar Kontaktlinsen sein. Bereits seit dem 1. Januar 2004 werden von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Sehhilfe so gut wie gar nicht mehr übernommen.

Die Sehhilfe für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr wird weiterhin bezahlt, hier ist lediglich eine Verschreibung durch den Hausarzt vonnöten.  Für ältere Patienten gilt, dass eine schwere Sehbehinderung, will heißen, einen Sehkraftverlust von nicht weniger als 70 Prozent, welche die Benutzung einer Sehhilfe unumgänglich macht, durchaus ebenso von gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Natürlich bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine Luxusmodelle, hier ist das günstigere Modell zu wählen, ansonsten hat der Patient zuzuzahlen.

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Wie wird die Sehhilfe in der PKV abgerechnet?

In den Bedingungen der Versicherungen sind die Leistungen in den einzelnen Tarifen beschrieben. So wird der Kunde die Rechnung, die er vom Optiker erhalten hat, wie bei allen entsprechenden Rechnungen zu einer Heilbehandlung, bei seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.

Für die Leistung des Optikers beziehungsweise des Arztes, der die Brille verschreibt, die Diagnose über die Sehschwäche stellt, ist er mit diesem als Kunde, der eine Dienstleistung erhalten hat, in einem direkten vertraglichen Schuldverhältnis, muss also in Vorkasse gehen. Natürlich ist es möglich, einen privaten Versicherer zu finden, der auch Kosten für eine Laserkorrektur übernimmt, die Höhe der jeweiligen Erstattung liegt wiederum begründet in Versicherung und entsprechendem Tarif.

Woran erkennt man einen sehr guten PKV Tarif, wenn es um Sehhilfen geht?

Ein sehr guter PKV Tarif wird eine volle Erstattung einer Sehhilfe bieten bis zu einer gewissen Höhe z.B. 600 Euro und dies in einem regelmäßigen Zeitraum z.B. alle zwei Jahre. Auch die Erstattung einer Laseroperation sollte gewährt werden bis z.B. einer Höhe von 2000 Euro pro Auge.

Die Sehhilfe in der PKV

Auch Ärzte tragen eine SehhilfeWie in vielen Fällen, so ist es auch hier, was die Sehhilfen angeht, vom gewählten Tarif des Kunden abhängig, inwieweit und ob überhaupt die Kosten anders übernommen werden als von der gesetzlichen Versicherung, deren Standards immer das Fundament der Patientenversorgung darstellen. Zumeist wird der Basistarif also an die gesetzliche Regelung angelehnt sein.

Erst in höheren Tarifstufen oder dann, wenn konkret eine entsprechende Klausel in die Versicherungsbedingungen aufgenommen wurde, werden die privaten, dem Tarif entsprechend, Zuzahlung leisten. Die Höhe der Zuzahlung kann also durchaus unterschiedlich sein. So können beispielsweise 100 Euro genauso 600 Euro pauschal pro Brillengestell übernommen werden, genauso existieren Tarife, in denen jedwede Kosten übernommen werden. Sicherlich steht hier die Kostenfrage einer solchen speziellen Versicherung im Raum. Eine Brille hält gewöhnlich mehrere Jahre.

Lohnt sich die Investition in einen solchen PKV Versicherungstarif?  Zumeist ja, zumindest für die, die eine gehobene Lebensqualität sicherstellen möchten, denn eine gute Gleitsichtbrille kostest auch schnell 800 bis 1000 Euro und ab dem 50. Lebensjahr kommt man als Brillenträger daran nur schwer vorbei.