Naturheilverfahren

Naturheilverfahren: was sollte ein guter PKV Tarif beinhalten?

Der Name ist Programm. So vielfältig wie die Natur, so die Menge der Heilverfahren, die sich unter diesem Begriff subsumieren. Grundsätzlich gemeint sind alternative Behandlungsmethoden abseits der ausgetretenen Pfade der Schulmedizin. Der Behandelnde muss dabei kein ordinierter Arzt sein, meist wird es sich um einen Heilpraktiker handeln. Die Schulmedizin sieht nur einen sehr geringen Teil dieser alternativen Medizin als wirksam und relevant an. Die naturheilkundliche Behandlungsmethode sollte dabei in ihrer praktischen Anwendung wenigstens genauso erfolgreich sein, wie eine herkömmliche, den Richtlinien der Schulmedizin folgende.

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Naturheilverfahren in den privaten Krankenkassen

Während die gesetzlichen Krankenkassen eben gerade noch dabei sind, auf den bereits fahrenden Zug aufzuspringen, zahlreiche Naturheilverfahren wurden neu in Leistungskatalogen etabliert, übernahmen die privaten Versicherer schon immer, je nach Tarif und Versicherer in unterschiedlichen Umfang, die Kosten für alternative Verfahren im Umgang mit Krankheiten.

Nicht jede der privaten Krankenkassen ist wirklich willens zu zahlen. Gerade in diesem Bereich finden sich zahlreiche, teils den Verbraucher irreführenden Einschränkungen, die den Willen der Privaten zur Erstattung der Kosten auf das in den gesetzlichen Krankenkassen übliche Maß reduzieren. Stichworte im Leistungskatalog wie alle Verfahren nach dem Huflandverzeichnis sind sehr gute Indikatoren für eine Übernahme der Leistungen.

Beispiel für Naturheilkunde:

  • Chinesische Diätetik (TCM)
  • Thermotherapie
  • Osteopathie
  • u.v.w.

Wann sollte man bei Vertragsformulierungen hellhörig werden?

Wer seinen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließt, um dabei auch von den Ersatzleistungen für Naturheilverfahren zu profitieren, sollte aufmerksam werden, wenn das Stichwort Schulmedizin fällt. Eine andere Formulierung könnte sein „Aufwendungen im Rahmen der erstattungsfähigen Naturheilverfahren durch Ärzte“. Die Schulmedizin, damit die Ärzte und Kassen, beteiligen sich lediglich an den Kosten für eine eingegrenzte Zahl an alternativen Naturheilverfahren. Dazu gehören Akupunktur, anerkannte Entspannungs- und Bewegungstechniken, bei Krebspatienten die anthroposophische Therapie mit Präparaten, die Mistel enthalten.

Wer seine private Krankenkasse unter der Prämisse sucht, einen Versicherer zu finden, der konkret im Bereich der Naturheilverfahren ein breites Angebot zu bieten hat, sollte bei der Tarifwahl genauestens auf die Formulierungen achten. Ein sehr guter Tarif z.B. wird einen Prozentsatz von mindestens 85% erstatten für Aufwendungen im Rahmen der erstattungsfähigen Naturheilverfahren durch Ärzte für Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel. Bei einem schlechten Tarif ist zum Beispiel vermerkt, dass man sich vor Behandlungsbeginn am besten mit dem Versicherer in Verbindung setzt oder auch, dass, wie weiter oben bereits kurz angemerkt, nur Behandlungsmethoden erstattungsfähig sind, die von der Schulmedizin anerkannt sind