Palliativbehandlung
Palliativbehandlung in der privaten Krankenversicherung
Die Beschreibung einer Palliativbehandlung leitet sich klar von der Bedeutung des lateinischen Begriffes „pallium ab“. Dies ist eine schützende Hülle, eine Decke, ein Überwurf. So ist auch die Behandlung eines unheilbar erkrankten Menschen zu betrachten.
Nicht mehr die Bekämpfung der Krankheit steht im Vordergrund, es gibt also keine Heilbehandlung im herkömmlichen Sinne mehr, sondern die Behandlung des Patienten, der im Sterben liegt, ist daraufhin ausgerichtet, die Symptomatik der Krankheit zu bekämpfen. So heißt dies nahezu immer die Gabe von schmerzstillenden Medikamenten.
Es dreht sich also bei der Palliativbehandlung darum, die noch vorhandene Lebensqualität des Patienten aufzuwerten, ihm eine Linderung seiner Beschwerden zu verschaffen.
Tippgeber
Registrierung
Die Palliativbehandlung in der PKV
So erstaunlich es auch klingen mag, mit dem Hintergrund der Profitmaximierung sind die privaten Versicherer Palliativpatienten gegenüber sehr kritisch eingestellt. In aller Regel, bisher nicht gesetzlich geregelt, erstatten sie die ambulante Palliativpflege aus Kulanzgründen bzw. wie es aus dem Bedingungswerk der einzelnen Tarife geregelt ist.
In der gesetzlichen Versicherung dagegen hat der Patient seit dem Jahre 2007 ein Recht auf eine angemessene Palliativbehandlung, obwohl auch diese natürlich eine zeitliche Obergrenze findet.
Die dreiteilige Palliativbehandlung
Grundsätzlich wird sich die Behandlung im Palliativfall über drei Phasen hinziehen. Eine solche Behandlung kann sehr frühzeitig begonnen werden, so dass also palliativ nicht gleichzusetzen ist mit „das letzte Stündlein“. In der Rehabilitationsphase wird versucht, den Sterbenskranken noch einmal in das Leben einzubinden, auf diese Art und Weise die Lebensqualität zu bessern.
Diese Phase kann sich über Monate, Jahre hinziehen. In der zweiten Phase, man spricht von der Terminalphase, ist der Patient mehr und mehr auf Unterstützung und Begleitung angewiesen, sie stellt die Stufe vor dem Tod dar.
Die Sterbephase schließlich ist die finale Zeit, die Tage oder auch wenige Stunden vor dem Tod. Hier drehen sich die Bemühungen letztlich darum, die letzten Schritte begleitend zur Seite zu stehen, die Würde des Sterbenden aufrecht zu erhalten.
Woran erkennt man einen guten PKV Tarif in Bezug auf eine erforderliche Palliativbehandlung?
Ein guter PKV Tarif in Bezug auf eine Palliativbehandlung wird besagen, dass Leistungen im selben Umfang übernommen werden, wie dies in der gesetzlichen Versicherung der Fall wäre.