Heil- und Kostenplan

Heil- und Kostenplan: worauf ist bei der PKV Tarifwahl zu achten?

Heil- und KostenplanDen Heil- und Kostenplan kennt man überwiegend in der Kieferorthopädie oder allgemein beim Zahnarzt, wenn es um größere Eingriffe geht. Er existiert auch für den konventionellen Arzt, er soll helfen, einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten zu schaffen. Ein solcher Plan wird immer dann erforderlich sein, wenn es sich um langwierige, kompliziertere Verfahren oder Eingriffe handelt.

Der Heil- und Kostenplan wird immer vom jeweiligen Facharzt direkt an die Versicherung kommuniziert. Ist der Versicherte mit dem Plan, von dem er eine Kopie erhält, einverstanden, wird er seinen Eigenanteil begleichen. Im Zweifelsfall wird der Versicherungsnehmer eine Ratenzahlung vereinbaren.

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Der Heil- und Kostenplan in der privaten Krankenversicherung

Für Dentisten gilt nicht die Honorarstellung nach der GOÄ-Nummer 75. Vielmehr ist es ihnen möglich, nach den Paragraphen 611 und 612 BGB über Zeitaufwand und tatsächliche Kosten abzurechnen. Die angemessene Vergütung ist in der Höhe vergleichbar mit anderen Beratungen.

Die Erstellung des Kostenplans wird vom Fragesteller bezahlt, hier also von den Versicherungen. Dies findet sich festgeschrieben in Paragraph 66 des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG). Es ist im Übrigen keine unbedingte Vorschrift, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen, zumindest in der privaten Krankenversicherung. Hier ist genau auf die Formulierungen in den Vertragsbedingungen zu achten. Was allerdings vonnöten ist, ist allemal eine Information des Versicherten über die entstehenden Kosten, eine aufklärende Information sowie die wirtschaftlichen Begleitumstände.

Der Heil- und Kostenplan ist also vielmehr eine Art von Nebenpflicht des behandelnden Arztes, viele Versicherungsgesellschaften bestehen aber auf diesen Plan und auch der Patient wird ihn erhalten, im Besonderen wenn er ihn nachdrücklich verlangt. Natürlich, und in vielen Vertragssituationen ist das auch der Fall, kann der Heil- und Kostenplan als Bestandteil des Versicherungsvertrages bestehen. Besteht diese Vertragsverpflichtung nicht, kann eine Nachfrage dazu führen, dass ein entsprechender Heil- und Kostenplan vorgelegt werden muss. Der Zahnarzt oder Arzt ist im Übrigen verpflichtet, den Versicherungsnehmer auf diese Umstände hinzuweisen. Er wird dies jedoch immer außerhalb jeder Haftung tun.

Wann sollte man vorsichtig sein beim Heil- und Kostenplan in der PKV?

Eine Falle lauert bei Fragebögen mit der Frage: „Zu welchem Zeitpunkt wurde erstmals über die Behandlung gesprochen?“ Wird die Frage so beantwortet, dass über die Behandlung schon vor Ende der Wartefrist der neuen Versicherung  gesprochen wurde, kann die Kostenübernahme komplett ablehnt werden, weil die Behandlung ja bereits vor Versicherungsabschluss begann

Was ist in der PKV als guter Tarif bezüglich des Heil- und Kostenplans zu betrachten?

Heil- und Kostenplan im dentalen BereichIn einem sehr guten PKV Tarif wird der Versicherer komplett auf die Vorlage eines Heil- und Kostenplans verzichten. Die meisten Versicherer jedoch verlangen, dass bei Behandlungskosten, die 1000 Euro – 1500 Euro übersteigen vor Behandlungsbeginn der Plan eingereicht wird. Wird dies versäumt, reduziert der Versicherer die Erstattung auf einen gewissen Prozentsatz.

Hier sollte auf die Höhe der Prozente geachtet werden. Je weniger in diesem Fall abgezogen wird, umso besser. Im Durchschnitt muss man in diesem Fall auf bis zu 50% der Erstattung verzichten.