TARIFWECHSEL PKV
DER TARIFWECHSEL PKV IM DETAIL
Grundsätzlich hat der Kunde einer Privatkrankenversicherung das gesetzlich verbürgte Recht auf einen Tarifwechsel PKV. Dadurch ist es dem Versicherten möglich, die Beitragszahlungen, die monatlich fällig sind, unter Umständen relevant zu reduzieren, ohne damit auf den bisherigen Leistungsumfang verzichten zu müssen.
Unabhängige Versicherungsberater postulieren, dass, vor allem über lange Jahre versicherte Kunden, zumindest alle 5 Jahre ihre Tariforganisation überprüfen sollten und im Bedarfsfall einen Tarifwechsel PKV durchführen sollten. Dabei sind nicht nur unternehmensinterne Tarife gemeint, also Tarife, welche die Versicherungsgesellschaft, bei der die Versicherung läuft, ebenfalls anbietet – zumeist aber gerade mit dieser Tatsache massiven Unterschleif betreibt.
Denn auch ein interner Tarifwechsel PKV in einen günstigeren Tarif, kostet dem Unternehmen Beiträge. Hier ist die Nutzung eine unabhängigen, neutralen online PKV Vergleichsrechners eine große Hilfe. Denn im Dschungel der Versicherungen und Tarife ist es außerordentlich schwer, die individuell besten Tarife bei einem angestrebten Tarifwechsel PKV zu finden.
Tippgeber
Registrierung
Recherche ist dringend nötig bei einem geplanten Tarifwechsel PKV
Die günstigste Methode, eine neue Versicherung oder einen günstigeren Tarif – auch bei der eigenen Versicherung – zu finden, ist sicherlich die intensive Recherche im Internet. Hier wird der Tarifwechsel PKV unterstützt durch zahlreiche Möglichkeiten, die das World Wide Web bietet. Alleine über die Suchmaschinen sind schon eine nicht unerhebliche Menge an Versicherungen und entsprechenden günstigen Angeboten zu finden. Jedoch die schnellste und einfachste Vorgehensweise, um eine günstige private Krankenversicherung zu finden, ist die Nutzung eines PKV Vergleichsrechners. Nach Eingabe einiger persönlicher Daten ist es so möglich, ohne große Umstände, eine geeignete, individuelle, auf die speziellen Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittene private Krankenversicherung zu finden.
Tarifwechsel muss in der PKV behutsam gemacht werden
Das Gesetz besagt, dass der in einer privaten Krankenkasse Versicherte das Recht hat, innerhalb der Versicherungsgesellschaft den Tarif zu wechseln – so oft er möchte. Dabei darf der Tarif aber nur entweder einen gleich guten oder aber einen schlechteren Schutz bieten.
Der Tarifwechsel in einen Tarif, der höhere Leistungen der Kasse einschließt, kann teuer werden.
Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, er kann Wartezeiten festlegen, er kann sogar höhere Leistungen ausschließen. Im Übrigen gilt, dass derjenige, der einen Unisex-Tarif versichert ist, beim Tarifwechsel PKV nicht in einen alten Bisex-Tarif wechseln darf. Gesetzlich geregelt ist dies seit 2013.