Heilmittel

Heilmittel und worauf diesbezüglich bei der PKV Tarifwahl zu achten ist

Heilmittel . ein Segen wer einen guten PKV Tarif besitztDer Begriff Heilmittel schlechthin ist sehr verallgemeinernd. Wie auch im wahren Leben, so auch in den Leistungsbeschreibungen der diversen privaten Krankenversicherer kommt es immer darauf an, was als Grundlage beschrieben wurde. Heilmittel definieren sich grundsätzlich über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Der Vorteil vieler privater Versicherungskonzerne ist sicherlich, dass hier zum Teil, auch in Bezug auf die Verwendung und Bereitstellung von Heilmitteln, eine größere Basis als die in der gesetzlichen Versicherung definierte Verwendung findet.

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Was versteht man unter Heilmittel?

Als Heilmittel werden all die Mittel, Behandlungen, Therapien, Anwendungen, Techniken und Apparaturen bezeichnet, die es der Wissenschaft erlauben, positiv auf einen negativen Krankheitszustand eines Patienten zu reagieren, die Krankheit also zu behandeln. Das sind alle logopädischen, ergotherapeutischen, physikalischen und podologischen Therapien. Hier nun beginnt die Beschreibung enger zu werden, es wird der Spielraum für die privaten Versicherer geschaffen.

Die Heilmittel, so möchte es der Gesetzgeber, sollen zu möglichst geringen Kosten ihre Verwendung finden. Doch nicht nur die Kostenfrage zeigt hier klare Grenzen auf, ebenso geht es um die Sinnhaftigkeit des Einsatzes eines bestimmten Heilmittels. Durch die Existenz der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ist dem Mediziner ein durchaus klarer Rahmen vorgegeben. Es zeigt sich jedoch allgemein, dass die privaten Krankenkassen die Frage der Kosten wesentlich weniger eng sehen, so, über die Grundlage des Leistungskatalogs der gesetzlichen Versicherer hinaus, Heilmittel bezahlen.

Wie erfolgt die Abrechnung in der PKV beim Stichwort Heilmittel?

Die privaten Krankenkassen weisen eine ganze Reihe von Unterschieden auf, vergleicht man sie mit der gesetzlichen Versicherung. Ein Faktor, der diesen Unterschied gut verdeutlicht, sind sicherlich die Leistungen, auch und gerade in Bezug auf die Heilmittel. Vertragsrechtlich befindet sich der Versicherte, so er über eine private Krankenkasse versichert ist, immer in der Position, einen direkten Vertrag mit seinem Arzt abgeschlossen zu haben.

Gemäß dem Paragraphen 630a Absatz 1 BGB ist er also verpflichtet, dem Behandelnden seine Unkosten unmittelbar zu bezahlen, nämlich die vertraglich klargestellte Vergütung. Diese Rechnung, die der Versicherte vom Behandler direkt erhält, wird er nun, gemäß dem Prinzip der Kostenerstattung bei seiner privaten Krankenkasse abgeben. Daraufhin erhält er, je nachdem in welcher Art von Tarif er bei der privaten Versicherung eingebunden ist, die ausgelegten Kosten zurückerstattet.

Heilmittel in der PKV und der GKV

Anspruch bei PKV aufgrund des Vertragsbedingen, GKV wenn bezahlbar und zweckmäßig

Woran erkennt man einen guten Tarif für Heilmittel bei den privaten Versicherern?

Heilmittel - Gute Bedingungen in PKV ToptarifenDie privaten Versicherer kennen keine amtliche Gebührenordnung für Heilmittel. Theoretisch ist es so den Therapeuten möglich, ganz wie sie es mit dem Patienten aushandeln, ihre Preise frei zu gestalten. Ein Rahmen findet sich lediglich in Paragraph 138 BGB, der sich mit Sittenwidrigkeit und Wucher befasst.

Verspricht ein Versicherer er würde 100 Prozent der Heilkosten übernehmen, sind diese übernommen Kosten zumeist begrenzt. Dagegen finden sich unter Umständen bei Versicherern, die weniger als 100 Prozent übernehmen, erheblich breitere Leistungskataloge.  Sucht man also den besten PKV Tarif, sollte man sich genauestens mit der Liste der erstattungsfähigen Leistungen auseinandersetzen.

Eine Aussage wie: „Erstattet werden 60% der Aufwendungen für Heilmittel, die von Ärzten oder Angehörigen staatlich anerkannter medizinischer Assistenzberufe erbracht werden“ ist je nach Einzelfall als schlechter zu bewerten als ein Versicherer, der in seinen Bedingungen folgendes festsetzt: „Erstattet werden 100% der Aufwendungen für medizinische Bäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische sowie logopädische, ergotherapeutische und podologische Behandlungen. Außerdem sind bei einer Schwangerschaft Geburtsvorbereitungskurse und Schwangerschaftsgymnastik sowie nach der Entbindung Rückbildungsgymnastik erstattungsfähig.“