Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege in den Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung

häusliche KrankenpflegeDie häusliche Krankenpflege von Schwerkranken, Behinderten oder auch aus Altersgründen gehört in den Bereich der reglementierten Leistungen, die dem Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Natürlich Anspruch auf eine solche häusliche Pflege haben Menschen, die alleine leben, sich aber nur noch schwer selbst versorgen können. Das kann der alte, gehbehinderte Senior genauso sein, wie der junge alleinstehende Jugendliche nach einem schweren Unfall.

Die gesetzliche Krankenversicherung schränkt diese Möglichkeit der ambulanten Versorgung jedoch dahingehend ein, dass sie nur Leistungen zur häuslichen Pflege übernimmt, wenn dadurch gewährleistet wird, dass ein Krankenhausaufenthalt verhindert oder in bestimmten Fällen zumindest relevant verzögert wird. Diese und weitere Einschränkungen und Vorschriften finden sich geregelt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. In aller Regel wird ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernehmen, was die Abrechnung für die Krankenkasse wesentlich vereinfacht. Wird die Pflege von Angehörigen des Patienten vorgenommen, haben diese Anspruch auf ein Pflegegeld. Als vorübergehende, häusliche Krankenpflege beispielsweise nach einem Unfall braucht es hierfür keine Pflegestufe des Patienten.

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Wie sieht die häusliche Krankenpflege in der PKV aus?

Die privaten Versicherer sind theoretischer Weise frei in ihrer Entscheidung, wie und in welchem Umfang die Krankenpflege zuhause passieren soll. Eine Richtlinie wie sie die GKV vorgibt, findet sich bei den Privaten Versicherern nicht. Doch ist die von den privaten Krankenkassen angebotene private Pflegeversicherung nicht zu verwechseln mit der zeitlich begrenzten häuslichen Pflege, die durch die Gesetzgebung in Form des Gesundheitsstrukturgesetzes begründet ist.

Wiederum handelt es sich bei der privaten Krankenversicherung um eine, vom Tarif und den angenommenen Versicherungsbedingungen abhängige Frage der Kostenintensivität. Es geht also um die vertraglichen Bedingungen, mehr oder weniger das Kleingedruckte, die Verknüpfung mit Richtlinien.

Wann sollte man hellhörig werden bei Vertragsformulierungen?

häusliche KrankenpflegeImmer wenn es um Einschränkungen der Leistung geht, aber auch wenn im Vertrag auf Richtlinien hingewiesen wird, gilt es, die Ohren zu spitzen, sich die Formulierungen genauer anzusehen. Auch hier heißt es: Schweigen ist Gold. Je weniger in den Vertragsbedingungen aufgezählt oder wörtlich auch ausgespart oder ausgeschlossen wird, desto besser in aller Regel die letztlichen Vertragsleistungen der privaten Krankenkasse.

Am besten scheint es natürlich immer, diese Punkte bereits bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen, so bleiben im Ernstfall böse Überraschungen erspart.

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Beitrag von „ZDF Volle Kanne“ – Pflegekräfte aus Polen und Osteuropa