Gebührenordnung der Ärzte

Die Gebührenordnung der Ärzte und ihre Rolle in der privaten Krankenversicherung

Gebührenordnung der ÄrzteEs gibt Menschen, die sind der Ansicht, Ärzte würden ihre Rechnungen nach eigenem Gutdünken schreiben, für ihre Leistungen verlangen, was ihnen gerade angebracht erscheint. Dem ist selbstverständlich nicht so. Die behandelnden Ärzte in der Bundesrepublik rechnen ihre Honorare über die sogenannte Gebührenordnung der Ärzte ab. Diese Kosten, durch die Gebührenordnung der Ärzte festgelegt, wird dann die Versicherung in jeweils vertraglich vereinbartem Umfang übernehmen. Grundsätzlich unterscheiden sich die privaten Krankenversicherungen insoweit, als einige auch Arztgebühren übernehmen, die über diesem Satz liegen, andere wiederum strikt auf diesem Gebührensatz bestehen, keinen Pfennig mehr zu zahlen bereit sind.

Ganz allgemein sind Ärzte Dienstleister und können ihre Leistungen so preisgünstig oder teuer gestalten, wie es ihnen einfällt. Das gilt zum Beispiel für einen Schönheitschirurgen, dessen Leistungen ohnehin privat abgerechnet werden. Ärzte aber, die im deutschen Gesundheitssystem arbeiten, sind gezwungen, sich an die gesetzlich festgeschriebene und offizielle Gebührenordnung der Ärzte zu halten. Diese Gebührenordnung für Ärzte gibt sowohl einen Richtwert an, als auch einen von vielen Faktoren abhängig gemachten Steigerungswert des Arzthonorars. Teilweise werden die Krankenkassen eine entsprechend höhere Rechnung übernehmen, wenn dies vorher beantragt wurde.

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Woran erkennt man einen guten Tarif?

Was die Übernahme der Kosten angeht, die höher sind, als die Gebührenverordnung für Ärzte es vorschreibt, ist alleine die Tatsache, dass die Versicherung sich bereit erklärt, auch abweichende, höhere Rechnungen des Arztes anzuerkennen, schon ein goldenes Prädikat.

Wann sollte man hellhörig werden?

Je größer der Absatz des Vertrages über die Bezahlung nach Gebührenordnung sich gibt, wenn sie nicht von vorneherein, wie in den meisten Fällen, ausgeschlossen ist, sollte man als Versicherter vorsichtig sein. Es könnte durchaus sein, dass diese Formulierungen der Bezahlungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus eine Rückerstattung ganz genauso unmöglich macht, wie ein schlichtes: „Wir bezahlen lediglich nach der Gebührenordnung der Ärzte.“

Wie erfolgt die Abrechnung in der PKV?

Die privaten Krankenkassen werden die Forderung des jeweiligen Arztes mit der Gebührenordnung der Ärzte abgleichen. Da der privat Krankenversicherte das geforderte Honorar bereits im Voraus bezahlt hat, wird sich die Versicherung also das Recht herausnehmen, einfach die Beträge, die höher angesetzt sind als in der  Gebührenordnung für Ärzte hinterlegt,  nur in Höhe der Gebührenordnung zurückzuzahlen.