Private Krankenversicherung Studenten

Private Krankenversicherung Studenten - E=mc2Schön ist das Studentenleben – bis zum 25. Lebensjahr. Dann zahlt die Krankenversicherung von Papa nicht mehr – oder nur unter besonderen Umständen. Dies gilt nun in besonderem Maße und entsprechenden Auswirkungen für die Sprösslinge,  deren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres entfällt also die Mitversicherung im Familienverband. Der Student muss umsteigen in die studentische Krankenversicherung.
Das bedeutet eine monatliche Belastung von momentan 55,55 plus 13,13 für die Pflegeversicherung. Hat der bis dato mit den Eltern Mitversicherte allerdings während der Zeit vor seinem 25. Geburtstag einen Wehr – oder Ersatzdienst abgeleistet, eine Konstellation, die immer seltener werden dürfte, zumindest die nicht mehr existierende Wehrpflicht betreffend, wird die Beitragsfreiheit um diesen Zeitraum verlängert. Die private Krankenversicherung Studenten kann bis zum 30. Lebensjahr beibehalten werden, endet jedoch spätestens mit Erreichen des 14. Semesters in einem gewissen Studiengang. Ebenso verfällt die private Krankenversicherung Studenten, verdient man mehr als 640 Euro.

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Aus der GKV aussteigen und in die private Krankenversicherung Studenten einsteigen

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht - Studenten in der PKVDie Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, welche notwendig ist, um sich privat zu versichern, muss schriftlich beantragt werden. Befreiung von der gesetzlichen Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung ist für denjenigen möglich, dessen Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt, der nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, der in Altersteilzeit ist, der als Arbeitsloser gilt.

Selbstverständlich können sich auch Menschen, die sich in Studium, Praktikum, auf dem zweiten Bildungsweg oder in der Ausbildung befinden, von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Desgleichen im Übrigen Ärzte im Praktikum, Rehabilitanden und behinderte Menschen.

Den Antrag reicht man bei der Krankenkasse ein, die im Regelfall für die Krankenversicherung zuständig wäre. Dies kann eine selbstgewählte Versicherung sein – bei Studenten zumeist die Versicherung der Eltern. Die Befreiung gilt dann für die Zeit des Studiums. Hat der Student einen Job, bleibt dies bedeutungslos, solange dieser Job auch tatsächlich nur eine studentische Aushilfsarbeit o. ä. Ist. Das heißt konkret nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, außer in den Semesterferien.

Das Einkommen dabei ist irrelevant. Ist das Beschäftigungsverhältnis von Beginn des Vertrages an auf eine Zeit von maximal 2 Kalendermonate begrenzt, treten dieselben Regeln wie bei einer Beschäftigung während der Semesterferien in Kraft. Das heißt die vom Studenten geleistete Anzahl der Arbeitsstunden ist unerheblich.

Studienkredit der KfW