Hospizbehandlung

Hospizbehandlung – worauf sollte man bei der PKV Tarifwahl achten?

Hospizbehandlung in der PKV - § VVBDie Hospizbehandlung möchte Sterbenden, Schwerkranken und deren Angehörigen bzw. dem Kranken nahestehenden Personen Unterstützung in jeder Hinsicht bieten. Die WHO definiert den Begriff so:
„Palliative Care ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung der Schmerzen, anderer Krankheitsbeschwerden, psychologischer, sozialer und spiritueller Probleme höchste Priorität besitzt.“

Ambulante Hospizbehandlung

Es existieren auf der einen Seite ambulante Hospizdienste, die sich zumeist aus Freiwilligen, aus ehrenamtlichen Helfern rekrutieren. Sie versuchen zu gewährleisten, dass dem Wunsch des Sterbenden entsprechend ein Abschied daheim mit der Familie in einer Umgebung, die sie kennen, Folge geleistet werden kann. Die Betreuung umfasst nicht nur den Sterbenden selber, sondern auch sein unmittelbares Umfeld, Trauerarbeit ist ein wichtiger Teil einer Hospizbehandlung.

Viele der Vereine bieten Trauergruppen an, sie bieten Informationen zum Thema Sterben und Tod, Trauer.  Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, war die Zusammenstellung eines breiten Netzwerkes notwendig, so dass hier in einer ganzheitlichen Art und Weise agiert werden kann.  Die Ansätze sind hier palliativmedizinisch als auch palliativpflegerisch, genauso im psychosozialen und spirituellen Bereich zu finden. In Paragraph 39a Absatz 2 SGB V ist die Finanzierung der Hospizdienste geklärt. Ein Großteil an Sachkosten als auch die hauptamtlich eingestellten Kräfte zur Koordination werden so durch die GKV, die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.

Seit 2009 ist auch der Eigenanteil für Patienten weggefallen, die fehlenden Gelder werden durch Spenden eingebracht. Ist ein Krankenhaus nicht zwingend notwendig, der Patient aber schwerstkrank und pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit eines stationären Hospizes. Voraussetzung ist der sogenannte „progediente“ Verlauf einer unheilbaren Krankheit.

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Die Hospizbehandlung in der PKV

Hier gibt es einmal die  private Vollkostenversicherung und zum zweiten die private Zusatzversicherung. Für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung gilt, dass die Palliativbehandlung grundsätzlich nicht bezahlt wird, weil die Leistungen von GKV und gesetzlicher Pflegeversicherung abgedeckt sind. Bei einer Vollversicherung wird die Leistung der GKV wegfallen.

In den Unisextarifen der privaten Versicherer ist das Fundament die gesetzliche Regelung der Krankenkassen. So, das ist die Absicht, soll im Hospizbereich die Etablierung eines Zweiklassensystems verhindert werden. Die privat Versicherten erfahren also dieselbe Behandlung wie die Patienten, die gesetzlich versichert sind.

Wie findet man in Bezug auf die Hospizbehandlung einen guten PKV Tarif

Möchte man in der PKV sicherstellen, dass der Bereich der Hospizbehandlung optimal abgedeckt ist, sollte man bei der Tarifwahl darauf achten,  dass so wenig Bedingungen als möglich vorgegeben sind.

Ein sehr guter PKV Tarif könnte schlicht lauten „Erstattet werden 100% für voll- oder teilstationäre Hospizversorgung.“ Einschränkende  Formulierungen wie „wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie der versicherten Person nicht erbracht werden kann“ hingegen sprechen für einen weniger guten Tarif.