Schutzimpfungen

Schutzimpfungen: wenn man in der PKV besser versorgt sein möchte, als Standard

Schutzimpfungen Heil oder SegenDie Schutzimpfung definiert sich als vorbeugende Maßnahme gegen eventuelle Infektionen mit diversen Krankheiten. Hierbei werden durch die Impfung Antikörper gebildet, wie es normalerweise passiert, wenn die Person sich infiziert. Man unterscheidet grundsätzlich aktive und passive Schutzimpfung.

Tippgeberprovision comVERSOTippgeber
Registrierung

Die aktive Schutzimpfung

Bei der aktiven Impfung, die vor einer Infektion passiert, sind es Antigene, die den Körper dazu veranlassen, Antikörper auszubilden. Die Erreger, die hier injiziert werden, sind in ihrer Wirkung stark abgeschwächte Toxine, abgetötete Bakterien oder lebende Erreger, wie sie beispielsweise bei der Schutzimpfung gegen Tuberkulose oder auch Kinderlähmung zur Verwendung kommen.

Nach einer aktiven Impfung dauert es in der Regel etliche Wochen, bis das Immunsystem des Betreffenden die offenbarte Gefahr erkannt hat und entsprechend Abwehrstoffe produziert, deren Wirkung letztlich über Jahre hinweg erhalten bleibt. Die aktive Schutzimpfung wird beispielsweise für Tetanus, Hepatitis und Diphtherie angeboten.

Die passive Schutzimpfung

Die passive Schutzimpfung wird dann ihren Platz finden, wenn eine Erkrankung schon im Raum steht. Sie bedeutet die Injektion eines Antiserums, will heißen, sozusagen vorgefertigte Antikörper.

Diese greifen die Krankheitserreger direkt an. Die Wirkung einer passiven Schutzimpfung jedoch dauert nur kurz an, teils auch, weil das körpereigene Immunsystem nicht unterscheiden kann zwischen den bösartigen Eindringlingen der Infektionskrankheit und der Gutartigkeit der injizierten Antikörper. Eine Abwehrreaktion kann die Folge sein.

Die Grippe-Schutzimpfung in der PKV

Die Situation die Schutzimpfung gegen Grippe betreffend gibt sich offen. Etliche gesetzliche Krankenkassen ganz genauso wie einige private Versicherer haben die Impfung in ihren Leistungskatalog aufgenommen, andere nicht. Im Zweifelsfall wird (im Übrigen auch dem gesetzlich Versicherten) eine entsprechende Zusatzversicherung empfohlen.

Für Personen bis zum Alter von 15 Jahren werden sich die meisten Versicherungsgesellschaften an die  Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) zu den Impfungen von Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen  bis 15 Jahre halten. Die echte Grippe versteht sich als eine globale Viruserkrankung. Der Influenzavirus verändert sich fortwährend, so dass die Ärzte gezwungen sind, für jede neue Grippewelle, jedes Jahr, einen anderen Impfstoff zu verabreichen. Die ständige Impfkommission hat eine Empfehlung ausgesprochen, für den Personenkreis sie die Impfung empfiehlt. Hier wird die Kasse, auch die gesetzliche, für die Kostenübernahme, eine Impfung kostet um die 30 Euro, einspringen.

Dabei zählt sie zu den gefährdeten Personen solche mit Grunderkrankungen zum Beispiel der Atmungsorgane, aber auch Menschen über 65 im Allgemeinen sowie Schwangere und ebenso Personen mit einer erhöhten Gefährdung, beispielsweise Heimbewohner oder medizinisches Personal im Allgemeinen. Die Bezahlung durch die PKV ist vom Tarif abhängig, manchmal ist eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Impfung vorzulegen.

Wie finde man einen sehr guten Tarif in Bezug auf Schutzimpfungen?

SchutzimpfungenDie allermeisten privaten Krankenversicherer werden die Kosten für Schutzimpfungen, die von der „Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts“ als empfohlen eingestuft werden, zu 100% übernehmen. Möchte man über dieses Maß hinaus versorgt sein, sollte man darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen Formulierungen hinterlegt sind, die über diesen Standard

Impfen – Nein danke?