Transportkosten ambulante Behandlung

Transportkosten ambulante Behandlung in der PKV

Transportkosten ambulante Behandlung in der PKVDie Frage, ob eine Heilbehandlung ambulant passieren kann, wird sich immer erst dann entscheiden, wenn ein Arzt die Sache beurteilt hat. Die gesetzlichen Krankenkassen werden medizinisch notwendige Krankentransporte, wie im Leistungskatalog verzeichnet, sicherlich erstatten, auch wenn dabei jedes Mal ein Eigenanteil von 10 Euro für den Patienten anfällt.

So wird ein Dialysepatient, der in klar definierten Abständen zur Blutwäsche gebracht werden muss, die Transportkosten nicht tragen müssen. Je nach Einkommen des Patienten wird eine Härtefallregelung des Gesetzgebers greifen, der 10 Euro Eigenanteil der Zuzahlung fällt dann weg.

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Die Transportkosten ambulante Behandlung in der PKV

Auch die privaten Krankenversicherer geben sich teilweise, anders als man meinen möchte, recht spröde, was die Frage der Transportkosten ambulante Behandlung angeht. Immer steht auch bei den privaten Kassen die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit des Transportes im Vordergrund.

In aller Regel wird es jedoch bei der Erstattung von Transportkostenkosten, die auf ärztlichen Rat hin passierten, die als medizinisch notwendig angesehen werden können, keine Probleme geben. Kritisch wird es bei Fahrten mit dem eigenen PKW oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier ist es anzuraten, sich vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass das entsprechende Transportmittel der medizinischen Notwendigkeit entsprach. Mit solch einer Bescheinigung sollte es ein Leichtes sein, von der privaten Kasse die entsprechend entstandenen, vorgestreckten Transportkosten ambulante Behandlung zurück zu erhalten. Im Übrigen weist die private Krankenversicherung hier den Vorzug auf, dass sie im entsprechenden Fall die kompletten Kosten übernimmt, auf den Patienten kommen also keine Eigenanteile zu.

Handelt es sich beispielsweise um die Krankenhausanfahrt mit einem Rettungswagen, wird der Versicherungsnehmer nicht in Vorschuss treten müssen, das Unternehmen wird sich mit der privaten Kasse in Verbindung setzen und direkt abrechnen. Das erspart dem Versicherten eine Menge an Stress.

Was macht einen guten PKV Tarif in Bezug auf Transportkosten ambulante Behandlung aus?

Wie bei sämtlichen Vertragsbedingungen sind es auch in diesem Fall Kleinigkeiten in der Wortwahl, die einen durchaus großen Unterschied machen können. So wird in sehr guten Tarifbedingungen zum Beispiel die Rede sein von „notwendige Transportkosten  werden erstattet“, bei einem weniger guten Tarif wird bei der Formulierung explizit darauf hingewiesen, dass es sich um einen „Rettungstransport“ handeln muss.

Insgesamt sollte genauestens darauf geachtet werden, welche Transportkosten erstattet werden. Übernimmt der Versicherer nur die Kosten von Rettungsfahrten oder auch Transporte zur Dialyse, Chemotherapie etc.?

Auch bei stationären Behandlungen können Transortkosten erstattet werden.

Private Krankenversicherung gegen gesetzliche Krankenkasse