Transportkosten stationäre Behandlung

Transportkosten stationäre Behandlung und was bei der PKV Tarifwahl Beachtung finden sollte

Transportkosten stationäre Behandlung Eine stationäre Behandlung wird immer aus medizinischer Notwendigkeit erfolgen und bedingt Transportkosten. Trotzdem wird ein Arzt darüber entscheiden, ob der Transport hin zu dieser stationären Behandlung medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich ist die Transportfrage vor dem Transport in aller Regel mit dem privaten Versicherer abzusprechen, in der gesetzlichen Versicherung ist für einen entsprechenden Transport gar eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse vonnöten.

Worauf ist in den Tarifbedingungen der PKV bezüglich der Transportkosten stationäre Behandlung zu achten?

Transportkosten zur statinoären BehandlungGrundsätzlich ist festzustellen, dass jeder private Krankenversicherer Kosten für einen Transport in ein Krankgenhaus in volle Höhe erstattet wird, vorausgesetzt, die Rettungsfahrt ist als medizinisch notwendig einzustufen.  Kleine Unterschiede, die, ist man sich dessen nicht bewusst, durchaus überlesen werden können, liegen allerdings durchaus in der Wortwahl verborgen.

So heißt es bei manchen privaten Krankenversicherungen in den Tarifbedingungen, dass nur Kosten zum nächstgelegenen Krankenhaus erstattet werden. Äußerst man jedoch den Wunsch, in ein bestimmtes Krankenhaus gebracht zu werden, bei dem es sich nicht um das nächstgelegen handelt, dann kann dies bei einer derartigen Formulierung durchaus zu Problemen bei der Kostenerstattung führen.

Der beste Tarif bezüglich der Transportkosten stationäre Behandlung weist keinerlei derartige Einschränkungen auf und wird klar formuliert z.B. wie folgt lauten: „notwendige Transporte zum und vom Krankenhaus“ und nicht etwa: „nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus“.

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Die Transportkosten stationäre Behandlung in der PKV

Hier ist in den diversen Bedingungskatalogen der Privatversicherer immer wieder die Formulierung „medizinische Notwendigkeit“ aufzufinden. Es liegt also in der Betrachtung des behandelnden Arztes, diese gegebene Notwendigkeit zu attestieren. Passiert aber ein Unfall, wird eine derartige Notwendigkeit immer gegeben sein, in aller Regel kann ein Verletzter nicht adäquat Vorort behandelt werden. Auch Verlegungen beispielsweise in eine Spezialklinik oder hin zu einer Rehabilitationseinrichtung sind generell medizinisch notwendig.

Der Vorteil, den privat Versicherte in Bezug auf die Transportkosten stationäre Behandlung erfahren, ist der, dass zum großen Teil in diesen Versicherungen der Eigenanteil wegfällt, den der gesetzlich Versicherte in Höhe von 10 Euro zu jeder Fahrt zuzuzahlen hat. Immer aber ist genaue Information über die entsprechenden Passagen in den Bedingungen der Versicherung einzuholen. Obwohl der privat Versicherte einen Dienstvertrag mit dem Transportunternehmen eingeht, wenn er beispielsweise mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus verbracht wird, er also die Rechnung selber bezahlen müsste, um sie später von der Versicherung einzufordern, handhaben die allermeisten Versicherungen dieses Problem hier durch einen direkte Kommunikation mit dem Transportunternehmen, so dass für den Patienten keine weiteren Belastungen entstehen.