Arzneimittel und Verbandmittel

Arzneimittel und Verbandmittel in der privaten Krankenversicherung: den optimalen Tarif wählen

Arzneimittel und Verbandmittel Als Teil der Behandlung einer von ihm diagnostizierten Krankheit wird der Arzt in aller Regel Arzneimittel verschreiben, die den festgestellten Krankheitszustand zum Positiven verändern sollen.

Als grundlegender Teil ärztlicher Therapie werden die Kosten, die hier entstehen, nahezu selbstverständlich von der Krankenkasse, ob privat oder auch gesetzlich, getragen. Es existieren jedoch unterschiedliche Definitionen dessen, was als Arzneimittel geltend gemacht werden kann. Da ist die Erklärung, was Verbandmittel angeht, wesentlich präziser.

Was versteht man unter Arzneimittel?

Ein Arzneimittel ist grundsätzlich ein Medikament. Es findet sich chemisch oder aber auch auf natürlichem Weg produziert. Die Darreichungsformen sind differenziert. So gibt es Medikamente, also Arzneimittel, als Saft oder auch in Tropfenform, es gibt sie als Tabletten und Kapseln oder als Zäpfchen.

Wichtig für den Benutzer der Arzneimittel ist, diese nach den genauen Anweisungen des Arztes zu dosieren oder aber sich an die Dosierungsanleitung, die jedem Medikament beiliegen muss, zu halten. Ein generell wichtiger Aspekt, werden Arzneien verwendet beziehungsweise eingenommen, sind die Nebenwirkungen. Diese wird es neben den positiven Wirkungen einer Arznei in nahezu allen Fällen geben. Wird das Medikament in größerer Menge eingenommen oder auch überdosiert, werden sich die Nebenwirkungen entsprechend der Menge verstärken.

 

Was versteht man unter Verbandmittel?

Der Begriff des Verbandmittel beschreibt alle Verbandstoffe, die zum Beispiel für das Verbinden einer offenen Wunde oder aber auch, vorbeugender Weise, für die Behandlung von beispielsweise Durchblutungsstörungen und Krankheiten, die dieser ähnlich sind, verwendet werden. Ganz selbstverständlich werden Arznei- und Verbandmittel von der entsprechenden Versicherung, ob privat oder gesetzlich, übernommen.

Verwendet der Arzt die Verbandmittel unmittelbar in seiner Praxis oder im Krankenhaus oder vor Ort bei einem Unfall, wird er der Versicherung einen dementsprechenden Betrag verrechnen. Als Verbandmittel kennt man grundsätzlich Binden, Elastikbinden, Pflaster oder aber auch besonderes Verbandsmaterial, welches mit bestimmten Wirkstoffen arbeitet  und zum Beispiel bei großflächigen Wunden einen Heilungsprozess vorantreibt.

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Wie erfolgt die Abrechnung in der PKV bei Arzneimittel und Verbandmittel?

Zumeist wird der Arzt für den Fall, dass eine Wunde akut versorgt werden muss, den Patienten mit Arzneimittel und Verbandmittel aus der eigenen Praxis versorgen. Die wird er bei der Krankenversicherung des Verletzten als Aufwand geltend machen.

Besorgt sich der Verletzte oder Kranke die Arzneimittel und Verbandmittel selbst in der Apotheke, wird er, wie immer und anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der privaten Versicherung die Kosten zuerst auslegen müssen, sie später von der Privatversicherung zurück erstattet bekommen.

Woran erkennt man einen guten PKV Tarif in Bezug auf Arzneimittel und Verbandsmittel?

Der gute Tarif einer privaten Krankenkasse äußerst sich zumeist in der Knappheit der entsprechenden Formulierung zur Übernahme der entsprechenden Kosten. Sobald hier Einschränkungen auftauchen, sei es in der Höhe der prozentualen Übernahme oder aber auch der Art des Arznei- oder Verbandmittels, bei der Wahl des behandelnden Arztes, der sogenannten Primärarztwahl, sollte der Versicherte hellhörig werden.

Gerade im Bereich der Sondernahrung finden sich hier sehr große Unterschiede bei den einzelnen privaten Krankenkassen. Allgemein gilt sie jedoch als Medikament, ist sie ärztlich verordnet. Auch Infusionsmittel, Teststreifen zur  Blutzuckermessung, Tracheostoma- und Stomaverbände müssen ärztlich verordnet werden. Generell nicht erstattungsfähig sind jedoch Stärkungsmittel als auch kosmetische Arzneien. Diese wird jedoch auch die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlen.